Kommentierte Neuauflage von “Mein Kampf”?
2015 endet die urheberrechtliche Schutzfrist von Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Das wollen Münchner Historiker vom Institut für Zeitgeschichte zum Anlass nehmen, um dieses damals wenig gelesene, aber weit verbreitete weltanschauliche Grundlagenwerk des Nationalsozialismus in neuer Auflage und mit wissenschaftlichem Kommentar versehen herauszubringen. Die Rechte liegen seit 1945 beim Bayrischen Finanzministerium, das einer Neuveröffentlichung durchaus kritisch gegenübersteht. In Deutschland ist es laut Strafgesetzbuch § 86 nach wie vor verboten, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen zu verbreiten oder Kennzeichen derselben zu verwenden, es sei denn, man tut dies unter eindeutig wissenschaftlichen oder dokumentarischen Vorzeichen. Dem würde eine kommentierte Neuauflage nicht widersprechen. Ist der Besitz von „Mein Kampf” in Deutschland gegenwärtig ohnehin legal, der Erwerb via Internet nicht kontrollierbar, so erscheint eine wissenschaftlich autorisierte und kommentierte Neuauflage umso notwendiger. Nur so könne undifferenzierten Ausgaben nach 2015 vorgebeugt und eine umfassendere wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Dokument garantiert werden. Das Buch könnte dadurch viel von seiner nicht unbedenklichen, bisher eher auf Unkenntnis beruhenden Faszination verlieren, wäre es erst jedem Interessierten zugänglich. Der dem Nationalsozialismus immanente Wahnsinn würde aus erster Hand offenbar werden – und damit ein nicht unerheblichen Beitrag zum Ende des Mythos Adolf Hitler geleistet. Die derzeit geführte Kontroverse bildet dafür möglicherweise erst den Auftakt.