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Kommentierte Neuauflage von “Mein Kampf”?

2015 endet die urhe­ber­rechtliche Schutzfrist von Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Das wollen Münch­ner His­toriker vom Insti­tut für Zeit­geschichte zum Anlass nehmen, um dieses damals wenig gele­sene, aber weit ver­bre­it­ete weltan­schauliche Grund­la­gen­werk des Nation­al­sozial­is­mus in neuer Auflage und mit wis­senschaftlichem Kom­men­tar verse­hen her­auszubrin­gen. Die Rechte liegen seit 1945 beim Bayrischen Finanzmin­is­terium, das einer Neu­veröf­fentlichung dur­chaus kri­tisch gegenüber­steht. In Deutsch­land ist es laut Strafge­set­zbuch § 86 nach wie vor ver­boten, Pro­pa­gan­damit­tel ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zu ver­bre­iten oder Kennze­ichen der­sel­ben zu ver­wen­den, es sei denn, man tut dies unter ein­deutig wis­senschaftlichen oder doku­men­tarischen Vorze­ichen. Dem würde eine kom­men­tierte Neuau­flage nicht wider­sprechen. Ist der Besitz von „Mein Kampfin Deutsch­land gegen­wär­tig ohne­hin legal, der Erwerb via Inter­net nicht kon­trol­lier­bar, so erscheint eine wis­senschaftlich autorisierte und kom­men­tierte Neuau­flage umso notwendi­ger. Nur so könne undif­feren­zierten Aus­gaben nach 2015 vorge­beugt und eine umfassendere wis­senschaftliche und gesellschaftliche Auseinan­der­set­zung mit diesem Doku­ment garantiert wer­den. Das Buch kön­nte dadurch viel von seiner nicht unbe­den­klichen, bisher eher auf Unken­nt­nis beruhen­den Fasz­i­na­tion ver­lieren, wäre es erst jedem Inter­essierten zugänglich. Der dem Nation­al­sozial­is­mus imma­nente Wahnsinn würde aus erster Hand offen­bar wer­den – und damit ein nicht uner­he­blichen Beitrag zum Ende des Mythos Adolf Hitler geleis­tet. Die derzeit geführte Kon­tro­verse bildet dafür möglicher­weise erst den Auftakt.

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02 2010